Förderung
Unsere modularen Weiterbildungsangebote sind nach §§ 77-87 SGB III, §§ 324, 327 und 337 SGB III bis zu 100% förderbar.
Liegt die Vorraussetzung für eine Förderung vor, erhalten Sie einen Bildungsgutschein, mit dem Ihnen die Übernahme der Weiterbildungskosten und ggf. die Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes zugesichert wird.

















